Bautagebuch Villa Marienborn. Wir bauen eine Stadtvilla.

Wir bau(t)en mit ARTOS HAUS auf unserem Traumgrundstück eine Stadtvilla mit energiesparender Daikin Wärmepumpe, Fußbodenheizung, 7 Zimmer, beheizter 9×5 m Garage mit direktem Hauszugang. Motto: NIE MEHR MIETE ZAHLEN ;-)

Bautagebuch Villa Marienborn. Wir bauen eine Stadtvilla. header image 3

Infos zu KfW 40(55)/KfW 60(70)/Passivhaus

Kfw Förderprogramme

annca / Pixabay

Das bisherige Förder-Programm “Ökologisch bauen” heißt nun “Energieeffizient bauen”. Die bisher “KfW-60-Haus” und “KfW-40-Haus” genannten Gebäude heißen künftig “KfW-Effizienzhaus 70” und “KfW-Effizienzhaus 55“.

icon-arrow-circle-o-right  Update 2019:
Zwischenzeitlich wurde aus KfW 70 das Niedrigenergiehaus.

Ihren Namen Effizienzhaus 55 und 70 haben sie von den energetischen Bestimmungen. So dürfen bei einem KfW-70 Haus der Jahres-Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust maximal 70 Prozent der nach Energieeinsparverordnung (EnEV2007) zulässigen Werte betragen, und der Jahres-Primärenergiebedarf darf 60 kWh/qm Gebäudenutzfläche nicht überschreiten. Die Werte beim neuen KfW-55 sind entsprechend 55 Prozent und 40 kWh/qm.

Bei Passivhäusern wir wie bei KfW-55-Häuser gefördert, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 kWh/qm Gebäudenutzfläche und Jahres-Heizwärmebedarf maximal 15 kWh/qm Wohnfläche beträgt. Diese Werte müssen durch einen Sachverständigen-Nachweis bestätigt werden.

Ökologisch Bauen

Tipps rund um das KfW Kreditprogramm für alle, die Energie sparend Bauen und damit Budget und Umwelt schonen wollen. Wie bislang auch können maximal 50.000 Euro durch dieses Programm gefördert werden.

Förderbedingungen

Die meistgestellte Frage ist sicherlich, unter welchen Voraussetzungen Sie ein Darlehen aus dem KfW-Programm Ökologisch Bauen beantragen können? Die Antworten: Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert, also

  • Privatpersonen,
  • Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnheimbetreiber,
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände,
  • Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Wie wird gefördert?

Sie erhalten langfristige, zinsverbilligte Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.

Was wird finanziert?

Die KfW finanziert den Neubau, Herstellung sowie den Ersterwerb von

  1. KfW-Energiesparhäusern KfW 40 (seit 1.4.09: KfW 55) und Passivhäusern
  2. KfW-Energiesparhäusern KfW 70 ( seit 2018: Niedrigenergiehaus)

Weitere Informationen hier

Weiterführende Links: